Weshalb erhebt die Brüdergemeine einen Gemeinbeitrag?
Die Herrnhuter Brüdergemeine ist zur Finanzierung ihrer kirchlichen Arbeit auf die direkten Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. Sie lässt keine Kirchensteuer über die Finanzämter einziehen. Stattdessen ist jedes Mitglied zur Zahlung eines regelmäßigen Gemeinbeitrags an die jeweilige Gemeinde verpflichtet (§ 1482 Kirchenordnung).
Wofür wird das Geld gebraucht?
Die Gemeinden müssen die Personalkosten für die Mitarbeitenden im Gemeindienst (Pfarrer*innen und Jugendmitarbeiter*innen) finanzieren. Außerdem braucht die Gemeinde Geld für ihre Angebote wie Predigtversammlungen und andere Gottesdienste, vielfältige Treffen, Begegnungen, Veranstaltungen und Feste. Der Kirchensaal, die Kirchenmusik, die Jugendarbeit, das Gemeindebüro, die Pfarrwohnung, die digitale Infrastruktur und der Gottesacker müssen finanziert werden.
Welcher Betrag wird von mir erwartet?
Jedes Mitglied setzt die Höhe seines Gemeinbeitrags selbst anhand der Beitragstabelle fest. Eine gewissenhafte Selbsteinstufung wird erwartet. Die Höhe des Gemeinbeitrags ist abhängig vom Einkommen, der Kinderzahl, dem Wohnort in einer Ortsgemeinde oder im Gemeindebereich und von einer gleichzeitig bestehenden Mitgliedschaft in einer evangelischen Landeskirche (Doppelmitgliedschaft).
Übrigens …
Die Gemeinbeiträge können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden.
Mit dem Gemeinbeitrag bringen wir den Dank für all das zum Ausdruck, was wir Menschen von Gott erhalten haben.